ADA/AEVO- Ausbildereignung: Voraussetzungen zum Ausbilderschein
- ada-lernen.de

- 16. Apr. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 21. Dez. 2025

Wer in Deutschland Auszubildende betreuen möchte, braucht neben Erfahrung auch den sogenannten Ausbilderschein (AdA-/AEVO-Schein). Doch wer darf ihn machen, und was ist gesetzlich vorgeschrieben? In diesem Beitrag zeigen wir dir die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen, um als Ausbilder anerkannt zu werden.
Darf jeder den Ausbilderschein machen?
Ja! Grundsätzlich kann jeder an der AEVO-Prüfung teilnehmen, unabhängig von Ausbildung oder Abschluss. Aber: Um tatsächlich ausbilden zu dürfen, brauchst du mehr als nur den Schein, nämlich die persönliche und fachliche Eignung.
📜 Rechtliche Voraussetzungen im Überblick
Nr. 1 Persönliche Eignung (§ 29 BBiG)
Du darfst ausbilden, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen, z. B.:
Personen, die keine Jugendlichen beschäftigen dürfen (z. B. wegen bestimmter Straftaten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz)
Personen, die wiederholt oder schwerwiegend gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen haben (z. B. bei Missachtung von Prüfungsfreistellungen)
Nr. 2 Fachliche Eignung (§ 30 BBiG)
Berufliche Qualifikation:
Eine Ausbildung, ein Studium oder eine vergleichbare Qualifikation im jeweiligen Beruf haben Oder:
Langjährige Berufserfahrung, die von der Kammer anerkannt wird
Pädagogische Eignung:
Nachweis durch die AEVO-Prüfung. Hier zeigst du, dass du Ausbildungsinhalte selbstständig planen, durchführen und bewerten kannst.
Fazit
Den Ausbilderschein kann jeder machen, ausbilden darfst du aber nur, wenn du persönlich und fachlich geeignet bist. Mit dem richtigen Kurs bist du optimal vorbereitet auf deinen nächsten Karriereschritt als Ausbilder!
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