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AEVO Handlungsfeld 1 einfach erklärt: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

  • Autorenbild: ada-lernen.de
    ada-lernen.de
  • 30. Apr.
  • 6 Min. Lesezeit

AEVO Handlungsfeld 1 einfach erklärt

Das AEVO Handlungsfeld 1 gehört zu den wichtigsten Grundlagen der Ausbildereignungsprüfung. Es trägt den Titel:

Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen.


In diesem Handlungsfeld geht es darum, ob ein Betrieb überhaupt ausbilden darf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie eine Ausbildung sinnvoll geplant wird. Wer Ausbilder werden möchte, muss verstehen, dass Ausbildung nicht einfach nebenbei passiert. Sie muss rechtlich, organisatorisch und fachlich vorbereitet werden.





1. Was bedeutet Handlungsfeld 1 in der AEVO?


Handlungsfeld 1 beschäftigt sich mit der Frage: Kann und darf in diesem Betrieb ausgebildet werden und wie wird die Ausbildung geplant? Dabei geht es noch nicht hauptsächlich um die tägliche Durchführung der Ausbildung. Das wird vor allem in Handlungsfeld 3 behandelt. In Handlungsfeld 1 stehen zuerst die Grundlagen im Mittelpunkt.


Wichtige Fragen sind zum Beispiel:


  1. Darf der Betrieb ausbilden?

  2. Ist der Ausbilder persönlich und fachlich geeignet?

  3. Welche Ausbildungsberufe kommen infrage?

  4. Wie wird der Ausbildungsbedarf festgestellt?

  5. Welche rechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden?

  6. Wie wird die Ausbildung geplant und organisiert?




2. Bedeutung der Ausbildung für Betrieb und Gesellschaft


Ein wichtiger Einstieg in Handlungsfeld 1 ist die Bedeutung der Berufsausbildung. Für den Betrieb bedeutet Ausbildung zum Beispiel:


  • Sicherung des eigenen Fachkräftenachwuchses

  • Weitergabe von betrieblichem Wissen

  • Bindung junger Menschen an das Unternehmen

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

  • gezielte Entwicklung zukünftiger Mitarbeitender


Für die Gesellschaft bedeutet Ausbildung:


  • berufliche Qualifizierung junger Menschen

  • Integration in den Arbeitsmarkt

  • Sicherung des Fachkräftebedarfs

  • Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität

  • Förderung persönlicher und sozialer Kompetenzen


Merksatz: Ausbildung ist nicht nur eine betriebliche Aufgabe, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung.




3. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen


Bevor ein Betrieb ausbildet, muss geprüft werden, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei geht es vor allem um drei Bereiche:


  • persönliche Eignung

  • fachliche Eignung

  • Eignung der Ausbildungsstätte



Persönliche Eignung: Die persönliche Eignung betrifft die Person des Ausbilders oder der Ausbilderin.


Persönlich geeignet ist grundsätzlich, wer verantwortungsvoll mit Auszubildenden umgehen kann und keine schwerwiegenden Gründe gegen die Ausbildungstätigkeit vorliegen. Problematisch können zum Beispiel bestimmte Straftaten oder wiederholte Verstöße gegen arbeitsrechtliche oder jugendschutzrechtliche Vorschriften sein.


Einfach gesagt: Der Ausbilder muss charakterlich geeignet sein und verantwortungsvoll handeln.



Fachliche Eignung: Die fachliche Eignung bedeutet, dass der Ausbilder die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die im jeweiligen Ausbildungsberuf vermittelt werden sollen.


Dazu gehören in der Regel:


  1. eine abgeschlossene Berufsausbildung im entsprechenden Bereich

  2. einschlägige Berufserfahrung

  3. berufs und arbeitspädagogische Kenntnisse, zum Beispiel durch die AEVO Prüfung


Merksatz: Wer ausbildet, muss fachlich wissen, was er vermittelt, und pädagogisch wissen, wie er es vermittelt.



Eignung der Ausbildungsstätte: Nicht nur der Ausbilder muss geeignet sein, sondern auch der Betrieb.


Ein Betrieb ist als Ausbildungsstätte geeignet, wenn er die Inhalte der Ausbildungsordnung vermitteln kann. Dazu müssen passende Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Fachpersonal und betriebliche Abläufe vorhanden sein. Wenn ein Betrieb nicht alle Inhalte selbst vermitteln kann, können fehlende Inhalte durch Kooperationen, Verbundausbildung oder überbetriebliche Ausbildung ergänzt werden.


Beispiel: Ein Betrieb kann bestimmte Maschinen oder Verfahren nicht selbst anbieten. Dann kann der Auszubildende diese Inhalte bei einem Kooperationsbetrieb oder in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte lernen.




4. Rechtliche Grundlagen der Ausbildung


Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

In Handlungsfeld 1 solltest du die wichtigsten rechtlichen Grundlagen kennen. Du musst nicht jedes Gesetz auswendig können, aber du solltest wissen, worum es geht. Wichtige Rechtsgrundlagen sind:

Rechtsgrundlage

Bedeutung

BBiG

Berufsbildungsgesetz, zentrale Grundlage der dualen Berufsausbildung

Ausbildungsordnung

regelt Inhalte, Dauer, Prüfungsanforderungen und Berufsbild

Ausbildungsrahmenplan

beschreibt, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden sollen

Rahmenlehrplan

Grundlage für den Unterricht in der Berufsschule

JArbSchG

Schutzvorschriften für minderjährige Auszubildende

ArbZG

Arbeitszeitregelungen

BUrlG

Urlaubsanspruch

MuSchG

Mutterschutz

AGG

Schutz vor Benachteiligung

BetrVG

Mitbestimmung im Betrieb, sofern ein Betriebsrat besteht

Merksatz: Die Ausbildung muss rechtlich korrekt, planmäßig und vollständig durchgeführt werden.




5. Ausbildungsberuf und Ausbildungsordnung


Jeder anerkannte Ausbildungsberuf basiert auf einer Ausbildungsordnung. Sie ist die verbindliche Grundlage für die betriebliche Ausbildung. Die Ausbildungsordnung enthält in der Regel:


  • Bezeichnung des Ausbildungsberufs

  • Ausbildungsdauer

  • Ausbildungsberufsbild

  • Ausbildungsrahmenplan

  • Prüfungsanforderungen


Der Ausbildungsrahmenplan ist besonders wichtig für die betriebliche Planung. Aus ihm wird der betriebliche Ausbildungsplan abgeleitet.


Einfach gesagt: Die Ausbildungsordnung sagt, was in der Ausbildung vermittelt werden muss. Der betriebliche Ausbildungsplan legt fest, wann und wo diese Inhalte im Betrieb vermittelt werden.



6. Ausbildungsbedarf feststellen


Ein Betrieb bildet nicht ohne Grund aus. In Handlungsfeld 1 geht es auch darum, den Ausbildungsbedarf zu prüfen. Dabei helfen zum Beispiel folgende Fragen:


  • Welche Fachkräfte werden künftig benötigt?

  • Welche Mitarbeitenden gehen in den nächsten Jahren in Rente?

  • Gibt es Wachstum oder neue Aufgabenbereiche?

  • Welche Qualifikationen fehlen im Betrieb?

  • Welche Ausbildungsberufe passen zum Unternehmen?

  • Wie viele Auszubildende kann der Betrieb sinnvoll betreuen?


Merksatz: Ausbildungsplanung beginnt mit der Frage, welchen Fachkräftebedarf der Betrieb hat.



7. Betrieblichen Ausbildungsplan erstellen


Der betriebliche Ausbildungsplan ist ein zentrales Thema in Handlungsfeld 1. Er legt fest:


  • welche Ausbildungsinhalte vermittelt werden

  • wann diese Inhalte vermittelt werden

  • in welcher Abteilung oder an welchem Arbeitsplatz die Inhalte vermittelt werden

  • wer verantwortlich ist

  • wie die Ausbildung zeitlich strukturiert wird


Der betriebliche Ausbildungsplan muss zur Ausbildungsordnung passen und sicherstellen, dass alle vorgeschriebenen Inhalte während der Ausbildungszeit vermittelt werden.


Beispiel: Ein Auszubildender im kaufmännischen Bereich durchläuft verschiedene Abteilungen wie Einkauf, Vertrieb, Buchhaltung und Lager. Im Ausbildungsplan wird festgelegt, wann der Auszubildende in welcher Abteilung eingesetzt wird und welche Inhalte dort vermittelt werden.




8. Lernorte der dualen Ausbildung


Lernorte der dualen Ausbildung

Die duale Ausbildung findet an zwei Hauptlernorten statt.


Betrieb: Im Betrieb lernen Auszubildende die praktische Arbeit kennen. Dort erwerben sie berufliche Handlungsfähigkeit durch reale Aufgaben, praktische Erfahrungen und Anleitung durch Ausbilder.



Berufsschule: In der Berufsschule werden theoretische Grundlagen, allgemeinbildende Inhalte und berufsspezifisches Wissen vermittelt. Zusätzlich können weitere Lernorte hinzukommen, zum Beispiel:


  • überbetriebliche Ausbildungsstätten

  • Lehrwerkstätten

  • Kooperationsbetriebe

  • interne Schulungen


Merksatz: Duale Ausbildung bedeutet: Lernen im Betrieb und Lernen in der Berufsschule ergänzen sich.




9. Auswahl geeigneter Ausbildungsberufe.


Ein Betrieb muss prüfen, welcher Ausbildungsberuf zu seinen Tätigkeiten und Möglichkeiten passt. Dabei ist wichtig:


  • Welche Tätigkeiten gibt es im Betrieb?

  • Welche Ausbildungsinhalte können vermittelt werden?

  • Welche beruflichen Perspektiven bietet der Betrieb?

  • Gibt es qualifizierte Ausbilder?

  • Sind Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Lernmöglichkeiten vorhanden?


Ein Ausbildungsberuf darf nicht nur gewählt werden, weil er bekannt ist. Er muss auch zum Betrieb passen.




10. Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen


Die zuständigen Stellen, zum Beispiel IHK oder HWK, spielen in der Ausbildung eine wichtige Rolle. Sie sind unter anderem zuständig für:


  • Eintragung des Ausbildungsvertrags

  • Beratung von Betrieben und Auszubildenden

  • Überwachung der Ausbildung

  • Organisation der Prüfungen

  • Feststellung der Eignung der Ausbildungsstätte

  • Erlass von Prüfungsordnungen


Merksatz: Die zuständige Stelle begleitet und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Berufsausbildung.




11. Typische Prüfungsfragen zu Handlungsfeld 1


In der AEVO Prüfung können zum Beispiel folgende Fragen vorkommen:


  • Welche Voraussetzungen muss ein Betrieb erfüllen, um ausbilden zu dürfen?

  • Was versteht man unter persönlicher und fachlicher Eignung?

  • Welche Inhalte regelt die Ausbildungsordnung?

  • Was ist der Unterschied zwischen Ausbildungsrahmenplan und betrieblichem Ausbildungsplan?

  • Welche Aufgaben hat die zuständige Stelle?

  • Warum ist die Ausbildungsbedarfsplanung wichtig?

  • Welche Bedeutung hat die duale Ausbildung?

  • Was ist zu beachten, wenn ein Betrieb nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln kann?




12. Häufige Fehler in Handlungsfeld 1


Häufige Fehler in Handlungsfeld 1

Viele Prüflinge machen in diesem Bereich ähnliche Fehler. Typische Fehler sind:


  • Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan werden verwechselt.

  • Persönliche und fachliche Eignung werden zu oberflächlich erklärt.

  • Die Eignung der Ausbildungsstätte wird vergessen.

  • Gesetze werden genannt, aber nicht erklärt.

  • Die Ausbildung wird zu praktisch beschrieben, obwohl es in Handlungsfeld 1 zuerst um Planung und Voraussetzungen geht.




13. Kurz zusammengefasst


Handlungsfeld 1 der AEVO behandelt die Grundlagen der Ausbildung. Es geht darum, ob ein Betrieb ausbilden darf, ob Ausbilder und Ausbildungsstätte geeignet sind und wie Ausbildung sinnvoll geplant wird.


Die wichtigsten Themen sind:


  • Bedeutung der Ausbildung

  • persönliche und fachliche Eignung

  • Eignung der Ausbildungsstätte

  • rechtliche Grundlagen

  • Ausbildungsordnung

  • Ausbildungsrahmenplan

  • betrieblicher Ausbildungsplan

  • Ausbildungsbedarf

  • duales System

  • zuständige Stellen wie IHK oder HWK


Merksatz für die Prüfung: Handlungsfeld 1 beantwortet die Frage: Sind die Voraussetzungen für Ausbildung gegeben und wie wird die Ausbildung geplant?




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